Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsüberwachung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden.

Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden).

Die Gemeinde Ebermannsdorf nimmt diese Aufgabe sehr ernst und ist deshalb seit April 2023  dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, beigetreten. Seit April 2023 kontrolliert der Verband die Einhaltung des Tempolimits und auch die gegebenen Parkregeln in der Gemeinde. Mehr Verkehrssicherheit und Gemeinschaft auf den Straßen sind die erklärten Ziele.

Mehr Informationen zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit erhalten Sie unter:
https://www.zv-kvs.de/#

Straßensperrungen

Straßensperren wegen Baustellen, Abstellen von Containern auf Gehwegen oder eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund? Hier geht es zu den Anträgen!

  •  Antrag auf Erteilung einer Anordnung zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden Anordnung

Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden sie diesen per Mail an michallok@ebermannsdorf.de

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die 09624/9203-20 wenden.