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Zur Wahl von Vorstandsmitgliedern und Ihrer Stellvertreter werden die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihrer Stellvertreter gewählt werden.

Zu den Details geht es hier.