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Manöverschäden:
Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte (gemeinsame Manöver) Schäden werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Regionalbüro Süd bearbeitet.
Von den Streitkräften verursachte Schäden melden Sie mithilfe des angefügten Formulars an den Ansprechpartner der Gemeinde:
Frau Seibert
Tel.: 09624/9203-11
E-Mail: Seibert@ebermannsdorf.de
Formular: Antrag Schadenersatz Manöverschäden
Entschädigungsansprüche sollten umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.