Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuerer-klärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist!
Wie läuft die Grundsteuerreform ab? Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Alles dazu finden Sie hier.
Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.