Die Nutzung der Sonnenenergie mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und (Batterie-) Speichern  ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und zum Klimaschutz. Große Potentiale sind auch in der Gemeinde Ebermannsdorf noch ungenutzt vorhanden.

Deshalb wurde eine Förderung von Photovoltaikanlagen und/ oder (Batterie-) Speichern auf oder an privaten Wohn- und Nebengebäuden mit einer gesamten Fördersumme von zunächst je 40.000 € für drei Jahre beschlossen.

Am 01.07.2021 tritt die Förderrichtlinie zu diesem Projekt in Kraft. Wer in nächster Zeit eine Photovoltaikanlage auf sein Dach setzen und/ oder einen Batteriespeicher installieren möchte, der kann eine Förderung der Gemeinde Ebermannsdorf beantragen.


Förderprogramm für 2021/2022/2023/2024

Wichtiger Hinweis!
Für das Jahr 2023 ist der Fördertopf bereits voll ausgeschöpft.
Anträge können erst wieder ab 01.01.2024 eingereicht werden.

Für im Gemeindegebiet Ebermannsdorf liegende Wohn- und Nebengebäude kann eine Förderung für

  1. a) die Installation einer neuen Photovoltaikanlage auf dem Wohn- und Nebengebäude,
  2. b) die Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Wohn- und Nebengebäude oder
  3. c) die Installation eines neuen (Batterie-)Speichers zu einer bestehenden Photovoltaikanlage beantragt werden.

Dabei wird eine in der Gemeinde Ebermannsdorf neu installierte Photovoltaikanlage mit je 150 € pro kWp bzw. kWh, maximal jedoch mit 1.200 € gefördert.

Der Förderbetrag berücksichtigt nur jede volle kWp bzw. kWh der Anlage, d.h. ohne Rundung der Leistungsangaben und ohne anteilige Berücksichtigung der Nachkommastellen.

Ein (Batterie-)Speicher, mit maximal 0,8 kWh Batteriespeicherkapazität pro kWp Leistung der PV-Anlage, wird mit 100 € pro kWh gefördert, höchstens jedoch mit 800 €.

Gefördert wird maximal eine Anlage pro Grundstück.


Wichtig:

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Eine Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn. Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie und den Antragsunterlagen zu entnehmen.

Anträge können schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars (siehe unten) an folgende Anschrift gerichtet werden:

Gemeinde Ebermannsdorf
Schulstraße 8
92263 Ebermannsdorf

Oder per E-Mail an

bauamt@ebermannsdorf.de

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.

Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft, werden keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Hier finden Sie weitere Unterlagen:

Förderrichtlinie PV-Anlagen

Förderantrag PV-Anlagen

Datenschutz PV-Anlagen